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Wofür kann Wohn-Riester verwendet werden?
Gefördert werden der Bau oder Kauf
eines Eigenheims, der Kauf einer Eigentumswohnung sowie der
Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaftswohnung oder eines
eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts. Voraussetzung ist
in allen Fällen, dass die Wohnimmobilie vom Eigentümer
selbst genutzt wird. Bedingung für die Finanzierung von
Wohneigentum per Wohn-Riester ist allerdings, dass die Immobilie
erst nach dem 31. Dezember 2007 erworben oder fertiggestellt
wurde.
Für die Sanierung oder den Umbau
einer beispielsweise geerbten Immobilie gibt es dagegen keine
staatliche Unterstützung. Man kann den Eigenanteil des
bis dahin angesparten Kapitals aus einem Wohn-Riester-Vertrag
zwar verwenden, muss dann aber die staatlichen Zulagen ebenso
zurückzahlen wie die eingesparten Steuern. Die Zinsen,
die sich während der Ansparphase angesammelt haben, müssen
zusätzlich nachträglich versteuert werden.
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