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Einige weitere Voraussetzungen und Möglichkeiten
Auch aus bereits vorhandenen Riester-Verträgen
kann Geld für Wohn-Riester-gefördertes Wohneigentum
verwendet werden - bis einschließlich 2009 allerdings
nur, wenn mindestens 10.000 Euro angespart sind.
Die zwischenzeitliche Vermietung des
Wohn-Riester-geförderten Wohneigentums ist möglich,
sofern man spätestens im Alter von 67 Jahren wieder selbst
dort einzieht.
Beim Verkauf einer geförderten
Immobilie bleibt die Förderung nur erhalten, wenn die
Fördersumme binnen eines Jahres in einen neuen Riester-Vertrag
gesteckt wird oder innerhalb von vier Jahren für eine
selbstbewohnte Immobilie verwendet wird. Hierzu zählt
beispielsweise auch der Erwerb eines lebenslangen Wohnrechtes
in einer Seniorenresidenz, nachdem man eine geförderte
Eigentumswohnung verkauft hat.
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