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 Impressum 07. Februar '12

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Einige weitere Voraussetzungen und Möglichkeiten

Auch aus bereits vorhandenen Riester-Verträgen kann Geld für Wohn-Riester-gefördertes Wohneigentum verwendet werden - bis einschließlich 2009 allerdings nur, wenn mindestens 10.000 Euro angespart sind.

Die zwischenzeitliche Vermietung des Wohn-Riester-geförderten Wohneigentums ist möglich, sofern man spätestens im Alter von 67 Jahren wieder selbst dort einzieht.

Beim Verkauf einer geförderten Immobilie bleibt die Förderung nur erhalten, wenn die Fördersumme binnen eines Jahres in einen neuen Riester-Vertrag gesteckt wird oder innerhalb von vier Jahren für eine selbstbewohnte Immobilie verwendet wird. Hierzu zählt beispielsweise auch der Erwerb eines lebenslangen Wohnrechtes in einer Seniorenresidenz, nachdem man eine geförderte Eigentumswohnung verkauft hat.

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