Wohn-Riester-Logo
   
 
 
 
   
Aktie Kursverlauf
 Impressum 07. Februar '12

Interessante Links / Partner:

Das Online-Finanzmagazin der Telis Finanz AG
Informationen zum Eigenheimrentengesetz (Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
Fragen und Antworten zum Wohn-Riester (Informationen auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums)
Das Eigenheimrentengesetz im Wortlaut (Bundesgesetzblatt online, hrsg. vom Bundesministerium der Justiz)
 

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?

Jeder Zulageberechtigte hat Anspruch auf 154 Euro Grundzulage pro Jahr, die er in vollem Umfang erhält, wenn er mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Liegt der Eigenbetrag darunter, verringert sich die Grundzulage anteilig. Die Mindestsumme für den Eigenbetrag beträgt dabei 60 Euro im Jahr. Ehepartner erhalten die doppelte Zulage, wenn beide einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Pro Kind, für das man Kindergeld erhält, gibt es weitere 185 Euro Zulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es sogar 300 Euro. Als Sonderausgaben lassen sich bei der Einkommensteuererklärung maximal 2.100 Euro/Jahr (inkl. Zulagen) geltend machen. Eine Übersicht mit verschiedenen Rechenbeispielen hierzu findet man auf der Internetseite des Bundes der Versicherten e.V. zum Thema Altersvorsorge.

© by 3Dreams