|
|
|
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
Jeder Zulageberechtigte hat Anspruch auf 154
Euro Grundzulage pro Jahr, die er in vollem Umfang erhält,
wenn er mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens
in den Riester-Vertrag einzahlt. Liegt der Eigenbetrag darunter,
verringert sich die Grundzulage anteilig. Die Mindestsumme
für den Eigenbetrag beträgt dabei 60 Euro im Jahr.
Ehepartner erhalten die doppelte Zulage, wenn beide einen
Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Pro Kind, für
das man Kindergeld erhält, gibt es weitere 185 Euro Zulage.
Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es sogar 300
Euro. Als Sonderausgaben lassen sich bei der Einkommensteuererklärung
maximal 2.100 Euro/Jahr (inkl. Zulagen) geltend machen. Eine
Übersicht mit verschiedenen Rechenbeispielen hierzu findet
man auf der Internetseite des Bundes der Versicherten e.V.
zum Thema Altersvorsorge.
|