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Wer ist förderberechtigt?
Die staatlichen Zulagen für Wohn-Riester
können unter anderen erhalten:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige
(z. B. Handwerker und Künstler, die in der Künstlersozialkasse
sind)
- Beamte, Berufssoldaten, Richter
- Frührentner, erwerbsgeminderte und dienstunfähige
Personen
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Ehepartner von Zulageberechtigten auch ohne eigenes
Einkommen
Ausgeschlossen von der Wohn-Riester-Förderung
sind beispielsweise nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
und Altersrentner.
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