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 Impressum 07. Februar '12

Interessante Links / Partner:

Das Online-Finanzmagazin der Telis Finanz AG
Informationen zum Eigenheimrentengesetz (Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)
Fragen und Antworten zum Wohn-Riester (Informationen auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums)
Das Eigenheimrentengesetz im Wortlaut (Bundesgesetzblatt online, hrsg. vom Bundesministerium der Justiz)
 

Wer ist förderberechtigt?

Die staatlichen Zulagen für Wohn-Riester können unter anderen erhalten:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige (z. B. Handwerker und Künstler, die in der Künstlersozialkasse sind)
  • Beamte, Berufssoldaten, Richter
  • Frührentner, erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Ehepartner von Zulageberechtigten auch ohne eigenes Einkommen

Ausgeschlossen von der Wohn-Riester-Förderung sind beispielsweise nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Altersrentner.

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