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 Impressum 07. Februar '12

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Wann fallen für Wohn-Riester Steuern an und in welcher Höhe?

Während der Ansparphase sind die eingezahlten Beträge und der Förderanteil steuerfrei. Erst mit Beginn der Rentenphase muss dann alles, was Sie vorher an eigenen Beträgen eingezahlt und an Förderbeträgen erhalten haben, nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung versteuert werden. Dazu werden die alle Beträge auf einem fiktiven Wohnförderkonto verbucht und jährlich mit zwei Prozent verzinst. Der gesamte Betrag wird mit Beginn der Rentenphase mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert, und zwar gleichmäßig verteilt über 17 bis 25 Jahre. Alternativ können die Steuern für den Gesamtbetrag auf einmal gezahlt werden. Dann erlässt der Staat 30 Prozent der Steuern. Ein vereinfachtes Beispiel:

Gesetzt den Fall, auf dem Wohnförderkonto hätten sich zu Beginn der Rentenphase 60.000 Euro angesammelt, und weiter angenommen, der Wohn-Riester-Rentner unterläge einem Steuersatz von gleichmäßig 20 Prozent. Er hätte dann entweder 20 Jahre lang jeweils 3.000 Euro zu versteuern. Machte jährlich 600 Euro von insgesamt 12.000 Euro Steuerlast. Zahlt der Rentner die Steuerlast auf einen Schlag, so werden ihm vom Staat 3.600 Euro (= 30 Prozent) erlassen, so dass er mit 8.400 Euro alle Steuern für den Wohn-Riester abgegolten hat. Insgesamt liegt er damit also günstiger, als wenn er das Geld während seines Erwerbslebens zu seinem in dieser Zeit höheren individuellen Einkommensteuersatz hätte versteuern müssen.

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