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Wann fallen für Wohn-Riester Steuern an und in welcher
Höhe?
Während der Ansparphase sind die
eingezahlten Beträge und der Förderanteil steuerfrei.
Erst mit Beginn der Rentenphase muss dann alles, was Sie vorher
an eigenen Beträgen eingezahlt und an Förderbeträgen
erhalten haben, nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung
versteuert werden. Dazu werden die alle Beträge auf einem
fiktiven Wohnförderkonto verbucht und jährlich mit
zwei Prozent verzinst. Der gesamte Betrag wird mit Beginn
der Rentenphase mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz
versteuert, und zwar gleichmäßig verteilt über
17 bis 25 Jahre. Alternativ können die Steuern für
den Gesamtbetrag auf einmal gezahlt werden. Dann erlässt
der Staat 30 Prozent der Steuern. Ein vereinfachtes Beispiel:
Gesetzt den Fall, auf dem Wohnförderkonto
hätten sich zu Beginn der Rentenphase 60.000 Euro angesammelt,
und weiter angenommen, der Wohn-Riester-Rentner unterläge
einem Steuersatz von gleichmäßig 20 Prozent. Er
hätte dann entweder 20 Jahre lang jeweils 3.000 Euro
zu versteuern. Machte jährlich 600 Euro von insgesamt
12.000 Euro Steuerlast. Zahlt der Rentner die Steuerlast auf
einen Schlag, so werden ihm vom Staat 3.600 Euro (= 30 Prozent)
erlassen, so dass er mit 8.400 Euro alle Steuern für
den Wohn-Riester abgegolten hat. Insgesamt liegt er damit
also günstiger, als wenn er das Geld während seines
Erwerbslebens zu seinem in dieser Zeit höheren individuellen
Einkommensteuersatz hätte versteuern müssen.
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